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Ummeldung eines Wohnsitzes

Ummeldung eines Wohnsitzes

 

Leistungsbeschreibung

Auch wenn Sie innerhalb derselben Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft umziehen, müssen Sie dies binnen zwei Wochen nach Bezug der Wohnung der Meldebehörde mitteilen.

Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Verspätete Ummeldungen (Überschreitung der Meldefrist von zwei Wochen) können mit einem Verwarngeld geahndet werden. Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern sind.

An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ein Personaldokument (Personalausweis/Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Adressangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG
  • bei Eigentum: Nachweis in Form eines Kaufvertrages oder Grundbuchauszuges

Für minderjährige Kinder ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Besteht das alleinige Sorgerecht, ist ein entsprechender Nachweis (Negativbescheinigung Jugendamt) vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Wohnungs-Ummeldungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung der Meldebehörde mitgeteilt werden.