Der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes informiert: Unerlaubte Verringerung der Trinkwassertemperatur kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben
Energiekrise in Deutschland – Sparen ist angesagt, beim Strom, bei der Heizung, beim Warmwasser. Doch das Gesundheitsamt des Landkreises Altenburger Land warnt: Wer an der falschen Stelle spart, gefährdet seine Gesundheit.
„Gesundheitsschutz geht vor Energieeinsparung“, stellt Hygieneinspektor Matthias Langheinrich klar und zielt damit konkret auf die Warmwassertemperaturen beim Trinkwasser. Hier aus Kostengründen die Temperatur zu verringern, kann ernste Folgen haben. „Die wichtigsten Krankheitserreger im warmen Trinkwasser sind die für den Menschen gefährlichen Legionellen. In der Trinkwasserinstallation von Gebäuden finden sie optimale Bedingungen, um sich im warmen und stagnierenden Trinkwasser zu vermehren“, erklärt der Hygieneinspektor. „Besonders gut gelingt ihnen das bei relativ niedrigen Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius. Bei Temperaturen über 55 Grad Celsius hingegen können sie sich nicht mehr vermehren.“
Legionellen können über feinste zerstäubte Wassertröpfchen, die zum Beispiel beim Duschen entstehen, bis in tiefe Lungenabschnitte eingeatmet werden und dann zu einer schweren Lungenentzündung, der sogenannten Legionärskrankheit, oder zum Pontiac Fieber führen. Dabei kann es zu schweren Verläufen kommen, die einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen. Etwa zehn Prozent der Fälle enden tödlich. Gefährdet sind vor allem ältere Menschen über 60 Jahre, Menschen mit chronischen Erkrankungen der Lunge, Personen, die mit Medikamenten behandelt werden, die das Immunsystem schwächen, und Raucher.
„Eine Legionellen-Infektion ist vermeidbar. Deshalb ist es wichtig, dass auch beim Energiesparen die Anforderungen aus der Trinkwasserverordnung eingehalten werden“, mahnt der Hygieneinspektor. Bei Trinkwasser-Installationen mit zentralem Trinkwassererwärmer, etwa im Keller zur Versorgung des gesamten Hauses, sei eine Temperatur von mindestens 55 Grad Celsius in der gesamten Zirkulation einzuhalten. Am Ausgang des Trinkwassererwärmers müsse die Temperatur mindestens 60 Grad Celsius betragen. Eine Absenkung der Temperaturen im Warmwasserbereich ist nach der aktuellen Trinkwasserverordnung nicht gestattet. Zudem ist auf eine regelmäßige Wasserentnahme an allen Zapfstellen zu achten. Denn nur so entstehen keine Stagnationen in den Leitungssystemen, die das Wachstum von Legionellen ebenfalls begünstigen können.
Die Trinkwasserverordnung ist verankert im Infektionsschutzgesetz. Bei Fragen rund ums Thema Legionellen oder Trinkwasser kann der Fachdienst Gesundheit unter den Rufnummern 03447 586 878 oder 03447 586 828 gern kontaktiert werden. JF
Mögliche Maßnahmen zum Energieeinsparen sind:
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung aller Baugruppen in der Trinkwasserinstallation und insbesondere von Trinkwassererwärmern. Durch die Reinigung (Entkalkung) werden Ablagerungen im Trinkwassererwärmer entfernt.
- Überprüfung und Redimensionierung (Verkleinerung) des Trinkwassererwärmers und Speicher. Ein kleinerer Speicher mit geringerer Bevorratung verbraucht aufgrund geringerer Wärmeverluste weniger Energie.
- Keine höheren Temperaturen als notwendig. Die am Trinkwassererwärmer eingestellte Temperatur sollte regelmäßig überprüft und korrekt eingestellt werden. Treten bei einzelnen Zirkulations-Rückläufen Temperaturen unter 55 Grad Celsius auf, ist eine Überprüfung des hydraulischen Abgleichs erforderlich.
- Die Zirkulationspumpe kann in hygienisch einwandfreien Trinkwasser- Installationen in den Nachtstunden für bis zu acht Stunden am Stück ausgeschaltet werden. Dadurch wird ebenfalls Energie eingespart, allerdings mit dem Komfortverlust, dass das Warmwasser in der Nacht nicht mehr sofort zur Verfügung steht.