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Hinweise zu unaufgeforderten Bewerbungen

Meuselwitz

Die Stadtverwaltung Meuselwitz weist darauf hin, dass Bewerbungen ohne direkten Bezug auf eine öffentliche Stellenausschreibung keine Berücksichtigung finden können.

 

Sofern Personalbedarf für die Stadtverwaltung besteht, werden die Stellen öffentlich ausgeschrieben.

 

Es geht stets eine große Anzahl von sogenannten Initiativbewerbungen beim zuständigen Zentralamt ein. Die Rücksendung der Bewerbungen verursacht einen nicht unerheblichen Kostenumfang, der dem Steuerzahler zur Last fällt.

 

Deshalb hat sich die Stadtverwaltung zu folgender Verfahrensweise entschlossen:

Liegt der Bewerbung kein ausreichend frankierter Rückumschlag bei, werden die unaufgeforderten Bewerbungen insgesamt 3 Monate im Zentralamt, Sachgebiet Personal (Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz, Zimmer 24a) aufbewahrt.

 

Innerhalb dieser Frist können sie persönlich abgeholt werden.

 

Nach dem Verstreichen der Frist werden die eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.

 

Wir bitten um Beachtung und Verständnis für diese Verfahrensweise.