Im Ergebnis wurde bestätigt, dass die angewandte Sanierungsmethode erfolgreich ist, so dass nunmehr die Zweifel ausgeräumt werden konnten und die Sanierung fortgesetzt werden kann. Nach Einschätzung der LMBV sollen die Hohlräume im o. g. Streckenabschnitt der Kohlebahn bis Ende dieses Jahres gesichert sein.
Bis zum Abschluss der Verwahrarbeiten durch die LMBV und der sich anschließenden gutachterlichen und behördlichen Freigabe kann auf einem Teilabschnitt mit einer Länge von 360 m keine Personenbeförderung stattfinden, da Sicherheit Vorrang haben muss. Deshalb bleibt die Anordnung des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) vom 7. Juli 2023 bis auf Weiteres bestehen.
Mit den getroffenen Regelungen bleibt der Fahrverkehr auf einem Großteil der Strecke (14 km) ohne Einschränkungen erhalten, informierte Dr. Karsten Waldenburger, Vorsitzender des Kohlebahn-Vereins.