Archivansicht der Auslegung - "3. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Meuselwitz, Stand Mai 2024"
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 mit Beschluss Nr. SR- 273/2024 den Entwurf der 3. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Meuselwitz Stand Mai 2024 gebilligt und dessen Auslegung i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. der Beteiligung tangierter Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Zielstellung/Anlass der Planung:
Ziel des Stadtentwicklungskonzepts ist es, eine konsistente Gesamtstrategie für die Stadtentwicklung der nächsten Jahre zu entwerfen sowie Handlungsprioritäten, Maßnahmenpakete, Umsetzungsinstrumente und Evaluationsverfahren festzulegen. Dabei soll die 3. SEK-Fortschreibung, wie auch ihre Vorgänger, auf einem breiten bürgerschaftlichen Konsens beruhen und somit eine tragfähige Grundlage für die kommunalen Entscheidungen zu zentralen Themen der Stadtentwicklung bilden.
Im SEK wird die Gesamtstadt in ihren räumlichen und funktionalen Zusammenhängen betrachtet. Teilräumliche Vertiefungen erfolgen aus der Sicht der gesamtgemeindlichen Entwicklung und sind schwerpunktmäßig auf Stadtbereiche mit städtebaulichem Handlungsbedarf ausgerichtet. Die städtebaulichen Fördergebietskulissen wurden überprüft. Ziele und Handlungsfelder für die festgesetzten Gebietskulissen der Städtebauförderung wurden aktualisiert und fortgeschrieben.
Das Stadtentwicklungskonzept will in geeigneter sprachlicher Form und grafischer Gestaltung allen Nutzern einen leicht verständlichen und thematisch vollständigen Überblick über die Eckpunkte der Stadtentwicklung geben.
Öffentlichkeitsbeteiligung i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der 3. Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Meuselwitz Stand Mai 2024 liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
16.09.2024 bis einschließlich 18.10.2024
aus.
Zum Zweck der Einsichtnahme und Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung können die Unterlagen ebenfalls während der o. g. Frist zu folgenden Dienstzeiten
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
in den Räumen der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Zimmer 30, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist durch persönliche Vorsprache zu Protokoll gegeben oder in Schriftform an die Stadt Meuselwitz, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz (auch Postanschrift) oder per Mail gerichtet werden.
Für telefonische Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Meuselwitz, zu erreichen unter der Telefonnummer (03448) 443 600 und -610 sowie das mit der Planung beauftragte Büro:
Wallraf & Partner, Buchenweg 3, 14547 Beelitz, Tel.: (033 206) 4140 zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über das Stadtentwicklungskonzept unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Stadtentwicklungskonzepts nicht von Bedeutung ist.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zi 30 A
Rathausstraße 1
Meuselwitz
03448 443-600
E-Mail: