Archivansicht der Auslegung - "Entwurf der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz, Lucka und der Gemeinde Kriebitzsch für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Meuselwitz""
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR-236/2023). Parallel wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Solarpark Meuselwitz“, befindet sich auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen und wird räumlich umgrenzt von
- dem 60 ha großem Waldgebiet „Auholz“ im Norden,
- dem Wirtschaftsweg „Am Auholz“ im Westen,
- der Weinbergstraße nach Heukendorf im Süden,
- landwirtschaftlichen Flächen im Osten (Gemarkung Heukendorf und Schnauderhainichen)
Das tangierte Gebiet umfasst eine Fläche von 51,4 Hektar mit den Flurstücken 1384 und 1385 in der Flur 17, Gemarkung Meuselwitz, die Flurstücke 1396 und 1397 in der Flur 19 der Gemarkung Meuselwitz sowie das Flurstück 167 in der Flur 21 der Gemarkung Schnauderhainichen.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
im Internet auf dieser Internetseite sowie bei
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Angepasst an die Planungsebene des Flächennutzungsplans erfolgt eine schutzgutbezogene Ermittlung, Beschreibung bzw. Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans einhergehen. Abschließend erfolgt eine dreistufige Bewertung der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit aufgrund der ermittelten Konfliktintensität. Diese Ermittlung und Bewertung erfolgt für die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Biotope, Flora und Fauna, Landschaftsbild, Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Kultur- und Sachgüter. Detailliertere Umweltinformationen sind im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens „Solarpark Meuselwitz“ verfügbar. Zudem erfolgt eine Darstellung der Ziele des Umweltschutzes, eine Methodikbeschreibung und eine Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung.
Hinweis:
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen innerhalb der Beteiligungsfrist während der nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Zimmer 30, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz öffentlich ausgelegt.
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Außerhalb der Einsichtszeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail oder an erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben der Stadtverwaltung Meuselwitz die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail zur Verfügung.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
03448 443-620
E-Mail: