Archivansicht der Auslegung - "Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Meuselwitz""
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in ihrer Sitzung am 26.07.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Meuselwitz“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. SR-235/2023). Parallel wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen östlich angrenzend an die Ortslage Meuselwitz und südlich angrenzend an das Waldgebiet „Auholz“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der parallel durchgeführten 6. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst auf einer Fläche von 51,4 Hektar die Flurstücke 1384 und 1385 in der Flur 17, Gemarkung Meuselwitz, die Flurstücke 1396 und 1397 in der Flur 19 der Gemarkung Meuselwitz sowie das Flurstück 167 in der Flur 21 der Gemarkung Schnauderhainichen.
Der Geltungsbereich wird räumlich umgrenzt von
- dem 60 ha großem Waldgebiet „Auholz“ im Norden,
- dem Wirtschaftsweg „Am Auholz“ im Westen,
- der Weinbergstraße nach Heukendorf im Süden,
- landwirtschaftlichen Flächen im Osten (Gemarkung Heukendorf und Schnauderhainichen)
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
im Internet auf dieser Seite sowie unter
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
- Änderung der Flächennutzung im Plangebiet
- Auswirkungen des Vorhabens durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen
Boden
- Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
- Baubedingte Beeinträchtigungen des Bodens
- Auswirkungen durch Überständerung und Versiegelung
- Umgang mit der ehemaligen untertägigen bergbaulichen Nutzung
Wasser
- Zustand des Grundwassers
- Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss
Klima/Luft
- Klimatische Bedingungen im Plangebiet
- Auswirkungen durch Überbauung und Begrünung
Biotope und Flora
- Im Plangebiet und der näheren Umgebung festgestellte Biotoptypen
- Auswirkungen während der Bauzeit und während des Betriebs
- Beschreibung der festgesetzten Begrünungsmaßnahmen zur Umwandlung von Acker in Blühwiesen und extensives Grünland und des dazugehörigen Pflegekonzepts
- Baumschutz angrenzender Bestände
Fauna und biologische Vielfalt
- Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Arten aus der Artgruppe Amphibien
- Bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigung vorkommender Tierarten durch Überbauung
- Beschreibung von Artenschutzmaßnahmen und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung des Eintritts artenschutzrechtlicher Verbote ökologische Bauüberwachung, Bauzeitenregelung, Artenschutzkontrolle vor Baubeginn)
Landschaftsbild
- Beschreibung des vorhandenen Landschaftsbilds und der Vorbelastung durch anthropogene Nutzungen
- Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch Überbauung und visuelle Wahrnehmung
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
- Beschreibung der vorhandenen und angrenzenden Nutzungen
- Beschreibung von Sichtbeziehungen und der festgesetzten Pflanzung von Gehölzen zur Reduktion der Sichtbarkeit
- Beschreibung von bau- und anlagebedingten Wirkungen auf Menschen
- Beschreibung und Darstellung von Blendwirkungen
Kultur- und Sachgüter
- Denkmale sind vom Vorhaben nicht betroffen
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
- Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum sind nicht betroffen
Sonstige Angaben
- Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
- Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
- Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Thüringen
- Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
- Beschreibung Gefahren durch äußere Einwirkungen
- Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist während der nachfolgenden Einsichtszeiten in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Zimmer 30, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz öffentlich ausgelegt.
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Außerhalb der Einsichtszeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplanunberücksichtigt bleiben können.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
oder
erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen steht neben dem Bauamt der Stadt Meuselwitz die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, Fax (033 62) 8 83 61-59, E-Mail zur Verfügung.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
03448 443-620
E-Mail: