Archivansicht der Auslegung - "9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz, Lucka und der Gemeinde Kriebitzsch für das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Falkenhain - Kronos II""
Einleitung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land – Nordregion für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Falkenhain - Kronos II“
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 mit Beschluss Nr. SR-193/2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Falkenhain – Kronos II“ beschlossen. Eine Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) der Städte Meuselwitz, Luckla sowie der Gemeinde Kriebitzsch als Kommunale Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land – Nordregion im Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB) ist erforderlich. Die Einleitung des Parallelverfahren zur 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes wurde in öffentlicher Sitzung am 31.05.2023 mit Beschluss-Nr. SR-218/2023 beschlossen und der Vorentwurf der Planung mit SR-219/2023 durch den Stadtrat in gleicher Sitzung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden i. S. d. §§ 2 Abs, 2 und 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Geltungs-/Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz, Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch dar (Kommunale Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land – Nordregion) umfasst den Geltungsbereich des in Planung befindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Falkenhain – Kronos II“. Er befindet sich südlich des Ortsteils Falkenhain auf einer zusammenhängend landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen den Ortslagen Falkenhain und Bünauroda. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 29 Hektar.Der Geltungsbereich der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes wird räumlich umgrenzt von
- einer landwirtschaftlichen Fläche vor der Julius-Blüthner-Straße im Norden, mit ca. 300 m Entfernung zur Ortslage Falkenhain,
- der Alten Rusendorfer Straße in Richtung Gewerbepark Bünauroda und Gewerbegebiet Z III Meuselwitz im Westen,
- einer Waldfläche zur Alten Rusendorfer Straße in Richtung Gewerbepark Bürnauroda im Süden,
- landwirtschaftlichen Flächen zur Falkenhainer Straße und der Ortslage Bürnauroda (ca. 230 m entfernt) im Osten.
Ziele und Zweck der Planung
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung der betreffenden Fläche mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und den dafür notwendigen Nebenanlagen und Erschließungsflächen;
- Steigerung des Flächenpotentials durch die die Umnutzung einer intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche mit geringer Ertragszahl zu Gunsten zu einer Photovoltaik-Freiflächenanlage;
- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung;
- Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potentials der Stadt Meuselwitz
- Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes;
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land – Nordregion für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Falkenhain – Kronos II“ mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
20.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023
aus.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Einleitung der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land – Nordregion für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Falkenhain – Kronos II“ beschlossen, den Vorentwurf der Planung mit Begründung gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchgeführt.
Der Vorentwurf der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land – Nordregion für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Falkenhain – Kronos II“ mit Begründung liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
20.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023
aus.
Die Unterlagen können während der oben genannten Frist in den Räumen der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz während der Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können in Schriftform eingereicht, per Post an o. g. Adresse gesendet oder mündlich vor Ort bei der Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist ebenfalls per E-Mail an möglich.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
03448 443-620
E-Mail: