Archivansicht der Auslegung - "8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz, Lucka und der Gemeinde Kriebitzsch für das Gebiet des Bebauungsplanes "Solarpark Phönix - Meuselwitz""
Einleitung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land – Nordregion für den Bereich des Bebauungsplanes
„Solarpark Phönix - Meuselwitz“
Die Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes wurde in öffentlicher Sitzung am 31.05.2023 mit Beschluss-Nr. SR-214/2023 beschlossen und der Vorentwurf der Planung mit SR-216/2023 durch den Stadtrat in gleicher Sitzung zur Öffentlichkeitsbeteiligung freigegeben.
Geltungs-/Änderungsbereich
Der Änderungsbereich der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes umfasst den Geltungsbereich des in Planung befindlichen Bebauungsplanes Sondergebiet „Solarpark Phönix – Meuselwitz“. Er befindet sich auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen den Ortslagen Bünauroda und Schnauderhainichen. Der Änderungsbereich umfasst auf einer Fläche von 86,5 Hektar die Flurstücke 218/13 der Flur 21 sowie das Flurstück 308/7 der Flur 23 in der Gemarkung Schnauderhainichen. Er wird räumlich umgrenzt von
- dem Betriebsgelände der Deponie Phönix-Ost im Norden,
- dem Radweg Meuselwitz-Lucka-Pegau sowie der L1361 (Breitenhainer Straße) im Westen,
- der Landesstraße L2174 (Straße der Einheit) vor der Ortslage Schnauderhainichen in Richtung Wintersdorf im Süden,
- dem ausgebauten landwirtschaftlichen Weg im Osten (Gemarkung Schnauderhainichen)
Ziele und Zweck der Planung
- politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung
- Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
- neben der Bereitstellung von Grünstromkapazitäten zu Gunsten regionaler, energieintensiver Unternehmen wird auch die Möglichkeit der wirtschaftlichen Beteiligung von Bürgern an dem Solarparkvorhaben angestrebt
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Wahrung des Entwicklungsgebotes nach § 8 BauGB zu Gunsten der Bauleitplanung „Solarpark Phönix - Meuselwitz
Der Vorentwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Arbeitsgemeinschaft Altenburger Land – Nordregion für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Phönix - Meuselwitz“ mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
20.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023
aus.
Die Unterlagen können während der oben genannten Frist in den Räumen der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz während der Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können in Schriftform eingereicht, per Post an o. g. Adresse gesendet oder mündlich vor Ort bei der Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist ebenfalls per E-Mail an möglich.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
03448 443-620
E-Mail: