Archivansicht der Auslegung - "Vorentwurf Bebauungsplan "Solarpark Phönix - Meuselwitz""
Der Stadtrat der Stadt Meuselwitz hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 mit Beschluss Nr. SR-172/2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Phönix - Meuselwitz“ beschlossen. Der Vorentwurf der Planung mit Begründung und Umweltbereicht wurde mit Beschluss Nr. SR-215/2023 durch den Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 31.05.2023 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Solarpark Phönix - Meuselwitz“ befindet sich auf derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen den Ortslagen Bünauroda und Schnauderhainichen. Der Änderungsbereich umfasst auf einer Fläche von 86,5 Hektar die Flurstücke 218/13 der Flur 21 sowie das Flurstück 308/7 der Flur 23 in der Gemarkung Schnauderhainichen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Phönix - Meuselwitz“ mit Begründung und Umweltbericht liegt nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
20.06.2023 bis einschließlich 24.07.2023
aus.
Die Unterlagen können während der oben genannten Frist in den Räumen der Stadtverwaltung Meuselwitz, Bauamt, Rathausstraße 1, 04610 Meuselwitz während der Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freritag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können in Schriftform eingereicht, per Post an o. g. Adresse gesendet oder mündlich vor Ort bei der Einsichtnahme zur Niederschrift abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist ebenfalls per E-Mail an möglich.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Rathausstraße 1
Meuselwitz
03448 443-620
E-Mail: